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Strafrecht und Strafverteidigung
Ich beschäftige mich als Fachanwalt für Strafrecht bundesweit mit Strafverteidigung auf allen Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Zu diesen Gebieten zählen insbesondere:
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Kapitalstrafsachen (Tötungsdelikte und andere Gewaltkriminalität)
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Wirtschaftsstrafsachen
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Steuerstrafsachen
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Betäubungsmittelstrafsachen
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Sexualstrafsachen
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Jugendstrafsachen
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Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
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Revisionen in Strafsachen
Ich betreue meine Mandanten im Falle der Inhaftierung auch innerhalb der Justizvollzugsanstalten, Auslandsbesuche sind selbstverständlich möglich.
Ich darf als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Strafsachen an allen deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof auftreten.
In
geeigneten Fällen übernehme ich selbstverständlich auch die
Verteidigung als Pflichtverteidiger. Die Pflichtverteidigung ist bei
mir keine Vertretung zweiter Klasse.
Schauen Sie sich einmal um, wo Strafe vollzogen wird:
Leben im Gefängnis
und nochmals Knast
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