Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht


Jeder Betreiber einer Webseite, der gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste anbietet, hat gem. §§ 12 Abs. 5 MDStV, 7a GjSM einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn seine Webseiten jugendgefährdende Inhalte (z.B. Erotik, Gewaltverherrlichung) enthalten können.

Der Jugendschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Ansprechpartner für die Nutzer zu sein und den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes zu beraten und vor Verstößen zu warnen.

Kommt der Anbieter einer Webseite dieser Pflicht nicht nach, drohen ihm gemäß § 24 Abs. 2 MDStV Geldbußen bis zu 250.000 €, ferner läuft er Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.

Die Bestellung eines eigenen angestellten Jugendschutzbeauftragten stellt für kleinere und mittlere Unternehmen einen erheblichen Kostenfaktor dar. Um diese Personalkosten zu sparen, ist der Rat geboten, sich einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.

Ab einer monatlichen Pauschale von 15 € zzgl. MwSt. je Domain biete ich meine Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter an.



Telefon: 0700 88887888

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