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Jeder Betreiber einer Webseite,
der gewerbsmäßig elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste anbietet, hat gem. §§ 12 Abs. 5 MDStV, 7a GjSM
einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn seine Webseiten
jugendgefährdende Inhalte (z.B. Erotik, Gewaltverherrlichung)
enthalten können.
Der Jugendschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Ansprechpartner für die
Nutzer zu sein und den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes
zu beraten und vor Verstößen zu warnen.
Kommt der Anbieter einer Webseite dieser Pflicht nicht nach, drohen
ihm gemäß § 24 Abs. 2 MDStV Geldbußen bis zu 250.000 €, ferner läuft
er Gefahr, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.
Die Bestellung eines eigenen angestellten Jugendschutzbeauftragten
stellt für kleinere und mittlere Unternehmen einen erheblichen
Kostenfaktor dar. Um diese Personalkosten zu sparen, ist der Rat
geboten, sich einen externen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.
Ab einer monatlichen Pauschale von 15 € zzgl. MwSt. je Domain biete
ich meine Tätigkeit als Jugendschutzbeauftragter an.
Telefon: 0700 88887888 |